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Haushaltsbegleitgesetz 2027: Sachverständige nennen Konsolidierungsbeitrag gering

In der Anhörung des Haushaltsausschusses am 12. Oktober bewerteten Ökonomen die 2,7 Milliarden Euro aus dem Emissionshandel, die spätere Bundeswehr-Tilgung und die Sozialkürzungen als wenig wirksam. Die Bereinigungssitzung für den 555-Milliarden-Etat folgt am 12. November.
Symbolfoto: das Kapitol in Washington.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Montag, 12. Oktober, in einer öffentlichen Anhörung den Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (Drucksache 21/7860) mit Sachverständigen erörtert. Das Gesetz soll nach Angaben der Bundesregierung sicherstellen, dass die im Haushaltsentwurf veranschlagten Einnahmen und Ausgaben tatsächlich erreicht werden und die reguläre Kreditgrenze nach Artikel 115 des Grundgesetzes eingehalten wird. Mehrere der geladenen Ökonomen bewerteten den Konsolidierungsbeitrag laut dem Parlamentsdienst hib als gering.

Der Entwurf bündelt mehrere Einzelmaßnahmen. 2,7 Milliarden Euro aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten sollen 2027 direkt in den Bundeshaushalt fließen statt in den Klima- und Transformationsfonds. Die Tilgung der Kredite des Sondervermögens Bundeswehr soll erst 2033 statt 2031 beginnen. Der Sofortzuschlag beim Kinderzuschlag entfällt, der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird 2027 um eine weitere Milliarde Euro gekürzt, und bei den Regelbedarfen gilt wieder ein einstufiger Fortschreibungsmechanismus.

Hinzu kommen Steuererhöhungen auf Alkohol: Die Alkohol-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Alkopopsteuer sollen um jeweils 20 Prozent steigen, was bei voller Jahreswirkung 455 Millionen Euro einbringen soll. Diese steuerlichen Teile waren nicht Gegenstand der Anhörung; dafür ist nach Angaben des Bundestages am 9. November eine Anhörung des Finanzausschusses angesetzt.

Die Kritik der Sachverständigen setzte an der Substanz an. Désirée Christofzik von der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sprach von einem „Beitrag“ zur vorübergehenden Erleichterung der Planung, der übrige Konsolidierungsbeitrag sei „recht überschaubar“. Ulrike Malmendier von der University of California, Berkeley, bezeichnete die Konsolidierung als gering und nicht dauerhaft und bemängelte, dass die Investitionen aus dem Infrastruktur-Sondervermögen nur etwa die Hälfte des möglichen Wachstums erreichten. Christian Ochsner vom Sachverständigenrat sah ein „Transparenzproblem“, weil schwer nachzuvollziehen sei, was wohin verschoben werde.

Stefan Homburg von der Leibniz Universität Hannover und der von der AfD-Fraktion benannte Thorsten Polleit verwiesen auf stark steigende Zinsausgaben; Homburg hielt die Verschiebungen zwischen den Haushalten für „ökonomisch vollkommen wirkungslos“. Tom Krebs von der Universität Mannheim nannte die Sozialkürzungen weder nötig noch ökonomisch sinnvoll. Verfassungsrechtlich gab es dagegen weitgehend Entwarnung: Hanno Kube aus Heidelberg hielt die Verschiebung der Tilgung für verfassungsgemäß, aber unerfreulich, Alexander Thiele die Umlenkung der Emissionshandelserlöse für „völlig unproblematisch“, sofern die europarechtliche Zweckbindung gewahrt bleibe.

Der Rahmen, um den es geht, ist groß. Der Haushaltsentwurf 2027 sieht nach Angaben des Bundestages Ausgaben von 555,44 Milliarden Euro vor, 30,9 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr, bei einer Nettokreditaufnahme von 118,73 Milliarden Euro nach 97,96 Milliarden Euro 2026. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen 2027 rund 54,9 Milliarden Euro abfließen, 3,1 Milliarden Euro weniger als 2026; die Mittel für die Schienenwegeerhaltung sinken von 16,3 auf 11,5 Milliarden Euro, während die Ansätze für Mikroelektronik auf 4,19 Milliarden Euro und für KI- und Dateninfrastruktur auf 250 Millionen Euro steigen.

Für Unternehmen und Kapitalmärkte sind vor allem diese Verschiebungen innerhalb des Sondervermögens relevant, weil sie Auftragsvolumen in Bau-, Bahn- und Halbleiterindustrie lenken. Malmendier forderte, die Inanspruchnahme verschiedener Finanzierungstöpfe einzuschränken, damit die kreditfinanzierten Mittel tatsächlich zusätzliche Investitionen auslösen. Die Umlenkung der Emissionshandelserlöse berührt zudem die Finanzierung von Transformationsprogrammen aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Der weitere Fahrplan steht fest. Nach der Anhörung im Finanzausschuss am 9. November folgt am 12. November die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, in der die offenen Streitpunkte entschieden werden. Die zweite Lesung des Haushaltsgesetzes ist für den 24. bis 27. November angesetzt, die dritte Lesung mit namentlicher Schlussabstimmung für den 27. November. Die Stellungnahme des Bundesrates soll nach Angaben des Bundestages vor der Bereinigungssitzung vorliegen.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlageberatung. Die Zahlen entsprechen den Angaben der genannten Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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