Steuerreform im Bundestag: Zehn Milliarden Entlastung, 47 Prozent ab 280.000 Euro
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober, in erster Lesung über das Einkommensteuerreformgesetz 2027 beraten und den Entwurf (Drucksache 21/8235) zusammen mit dem Jahressteuergesetz 2026 an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Der Entwurf setzt die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom Juli um und sieht nach Angaben des Bundestages Entlastungen von insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028 vor. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 2. September beschlossen.
Kern der Reform ist ein Umbau des Tarifs in zwei Stufen. Der Grundfreibetrag steigt 2027 um 216 Euro auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro. Die zweite Progressionszone soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden, wovon prozentual vor allem mittlere Einkommen profitieren. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro; laut Ministerium müssten dadurch rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige keine Anlage N mehr ausfüllen.
Familien erhalten mehr Kindergeld: 267 Euro je Kind und Monat ab Januar 2027 statt bisher 259 Euro, 272 Euro ab Januar 2028. Der Kinderfreibetrag steigt um 300 Euro auf 7.128 Euro, sodass das steuerlich freigestellte Kinderexistenzminimum einschließlich Betreuungsfreibetrag von 9.756 auf 10.056 Euro wächst. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll nach Rechnung der Bundesregierung ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr sparen.
Gegenfinanziert wird dies zum Teil an der Spitze der Einkommensverteilung. Der Satz von 45 Prozent soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen statt wie bisher ab 277.826 Euro; ab 280.000 Euro steigt er auf 47 Prozent. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Die Pauschsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent.
Zwei weitere Punkte haben wirtschaftspolitische Bedeutung. Die Lohngrenze für steuerfreie Sonntags- und Feiertagszuschläge steigt zum 1. Januar 2027 von 50 auf 75 Euro je Stunde; für Nachtarbeit bleibt es bei 50 Euro. Und für Rechenzentren wird ein eigener Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer eingeführt, damit Standortkommunen stärker am Steueraufkommen beteiligt werden, ein Thema, das mit dem Ausbau der KI-Infrastruktur an Gewicht gewinnt.
Die Steuerausfälle beziffert der Entwurf laut Bundestag auf rund 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2027, davon 1,91 Milliarden Euro beim Bund, und rund 6 Milliarden Euro im Jahr 2028, davon 2,5 Milliarden Euro beim Bund. Den größeren Teil tragen damit Länder und Gemeinden. Hinzu kommen Mindereinnahmen der Sozialversicherungen von etwa 300 Millionen Euro jährlich durch die Änderungen bei den Zuschlägen.
In der Debatte verteidigte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Entwurf: Er setze im Rahmen des Möglichen „die richtigen Schwerpunkte“, und zehn Milliarden Euro seien „keine geringe Summe“. Aus der Union meldete Fritz Güntzler Vorbehalte an; er hätte sich einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression gewünscht und regte an, dies im Verfahren erneut zu prüfen. Die AfD sprach von einer verdeckten Steuererhöhung, die Grünen von „Klein-Klein“, die Linke forderte eine stärkere Belastung der oberen fünf Prozent der Steuerzahler.
Das Jahressteuergesetz 2026 (Drucksache 21/8283) enthält daneben technische Änderungen: Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen verdoppelt sich ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent je Monat, Steuerbescheide gehen an Inhaber eines ELSTER-Kontos künftig nur noch elektronisch, und die Meldepflichten für Plattformbetreiber werden auf Anbieter aus Drittstaaten ausgeweitet.
Termine für die zweite und dritte Lesung nannte der Bundestag noch nicht. Da die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, muss das Verfahren einschließlich der Zustimmung des Bundesrates bis Jahresende abgeschlossen sein. Zu beobachten ist, ob die Union im Finanzausschuss Änderungen zur kalten Progression durchsetzt und wie sich die Länder, die den größeren Teil der Ausfälle tragen, im Bundesrat positionieren.

