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Rechenzentren warten auf Strom: Bundestag berät Netzanschlusspaket unter Kritik

Anträge auf Netzanschlüsse von rund 400 Gigawatt stehen begrenzter Kapazität gegenüber. Der Regierungsentwurf soll das Windhundprinzip beenden, stieß bei der Anhörung am 7. Oktober aber auf deutlichen Widerspruch der Sachverständigen.
Symbolfoto: Energieinfrastruktur.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages hat am 7. Oktober Sachverständige zum Netzanschlusspaket der Bundesregierung angehört. Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/7866), der am 24. September in erster Lesung beraten wurde, soll den Ausbau von Erzeugung, Speichern und Großverbrauchern mit dem Netzausbau synchronisieren und das Anschlussverfahren neu ordnen. Für die Betreiber von Rechenzentren, die für den Betrieb von KI-Systemen immer größere Leistungen anfragen, geht es dabei um die Frage, wer knappe Netzkapazität zuerst erhält.

Der Entwurf begründet den Handlungsbedarf mit einer Flut von Anfragen. Laut Drucksache liegen den Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern Anschlussbegehren über rund 400 Gigawatt vor, davon rund 250 Gigawatt allein für Batteriespeicher bei den Übertragungsnetzbetreibern; nur ein Bruchteil dürfte je realisiert werden. Die vier Übertragungsnetzbetreiber hatten bereits Anfang des Jahres mitgeteilt, dass ihnen Ende des dritten Quartals 2025 insgesamt 717 Anträge mit rund 270 Gigawatt vorlagen. Rechenzentren werden im Gesetzentwurf ausdrücklich als Konkurrenten um Anschlusspunkte neben Erneuerbaren, Speichern, Industrieanlagen und Ladeinfrastruktur genannt.

Wie stark der Engpass regional bereits wirkt, zeigt ein Bericht von ingenieur.de vom 8. Oktober. Beim ostdeutschen Verteilnetzbetreiber Mitnetz Strom lagen Ende 2025 demnach 90 Anfragen von Rechenzentren über 16,8 Gigawatt vor, fest reserviert waren neun Projekte mit rund 1,4 Gigawatt. In Berlin standen in der Vergaberunde 2025 Anträge über rund 2.300 Megavoltampere einer verfügbaren Kapazität von 365 Megavoltampere gegenüber. Im Rechenzentrumsstandort Frankfurt rechnen die Netzbetreiber mit Einschränkungen bis Mitte der 2030er Jahre; neue Anschlussleistung ab 3,5 Megawatt wird dort anteilig zugeteilt, Mainova will rund 900 Millionen Euro in fünf Jahren in das Netz investieren.

Das Gesetz schafft erstmals eine rechtliche Grundlage dafür, Anschlussbegehren zu priorisieren oder zurückzustellen, statt sie nach Eingang abzuarbeiten. Kriterien sind unter anderem die Sicherheit des Versorgungssystems, gesetzliche Ausbauziele und die Standortgebundenheit eines Vorhabens. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen ihre Verfahren bis zum 1. Januar 2027 bei der Bundesnetzagentur einreichen, Verteilnetzbetreiber sollen gemeinsame Regeln für die Reservierung von Kapazität entwickeln, die an nachgewiesenen Projektfortschritt gebunden ist. Ab dem 1. Januar 2028 werden digitale Anschlussportale mit unverbindlichen Voranfragen Pflicht, und Antragsteller erhalten innerhalb von zwei Monaten und danach alle drei Monate einen Statusbericht.

Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW arbeiten bereits mit einem sogenannten Reifegradverfahren, dessen erste Antragsphase am 1. April 2026 begann. Dabei werden Anträge von Speichern, Rechenzentren und anderen Großverbrauchern nach Flächensicherung, Genehmigungsstand, technischem Konzept und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bewertet und in festen Zyklen beschieden. Die Netzbetreiber hatten den Gesetzgeber aufgefordert, dieses Verfahren rechtlich abzusichern; der Entwurf greift das nun auf.

In der Anhörung fiel das Urteil der Sachverständigen gleichwohl überwiegend kritisch aus, allerdings weniger wegen der Priorisierung als wegen eines zweiten Kernelements: In Netzgebieten mit hoher Abregelung sollen neue Wind- und Solaranlagen für bis zu 20 Prozent ihrer Jahresproduktion auf Entschädigung verzichten. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft nannte diesen Redispatch-Vorbehalt laut Bundestag das Hauptproblem des Entwurfs, der Bundesverband Erneuerbare Energie und der Bundesverband WindEnergie forderten die Streichung. Der Industrieverband VIK begrüßte dagegen die gesetzliche Grundlage für eine Priorisierung und verlangte, Elektrifizierungsprojekte der Industrie ausdrücklich aufzunehmen. Für TransnetBW erklärte Andreas Bublitz, über die Rangfolge knapper Anschlüsse solle die Politik entscheiden, nicht der Netzbetreiber.

Für den Wettbewerb um KI-Infrastruktur ist die Dauer der Verfahren entscheidend. Nach einer von ingenieur.de zitierten Studie von Roland Berger kann ein Netzanschluss für ein neues Rechenzentrum in Europa bis zu sieben Jahre dauern, und die Energiekosten machen je nach Standort rund 40 Prozent der Betriebskosten aus. Der Anteil Europas an der globalen Rechenzentrumskapazität dürfte demnach bis 2030 auf rund 10 Prozent sinken, während Nordamerika auf etwa 58 Prozent kommt.

Einen Termin für die abschließende Beratung im Plenum nennt der Bundestag bislang nicht; der Entwurf liegt nun im federführenden Ausschuss, der die Stellungnahmen auswertet. Zu beobachten ist, ob der Redispatch-Vorbehalt im parlamentarischen Verfahren entschärft wird und ob die Frist zum 1. Januar 2027 für die Anschlussverfahren der Übertragungsnetzbetreiber Bestand hat. Parallel will die Bundesnetzagentur ihre Grundsatzfestlegung zur Reform der Netzentgelte nach eigenen Angaben Ende 2026 erlassen; die neuen Regeln sollen ab 2029 für alle Netznutzer gelten.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlageberatung. Die Zahlen entsprechen den Angaben der genannten Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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